Neue Wohnbauförderrichtlinien ab 1. Jänner 2011
Wohnhaussanierung:
- Die Fördersätze werden reduziert.
- In Förderstufe 1 müssen keine Ökopunkte mehr nachgewiesen werden.
- Die Förderung für eine Sanierungsberatung gibt es nur mehr, wenn tatsächlich eine Sanierung durchgeführt wird. Die Auszahlung erfolgt in Nachhinein bei Endabrechnung der durchgeführten Sanierungsmaßnahme.
Neubauförderung:
- Die Fördersätze werden in den Stufen 1 bis 4 reduziert.
- In Förderstufe 1 müssen keine Ökopunkte mehr nachgewiesen werden.
- Die Förderung für Lüftungsanlagen wird bei halber Höhe um ein Jahr verlängert.
- Keine Anforderungen zu Barrierefreiheit.
- Die Anforderungen betreffend HWB bleiben (fast) unverändert.
Die Energieförderrichtlinie 2011 regelt die Förderung von Biomasse(Holz)-Heizungen, von Wärmepumpen Sole/Wasser und Wasser/Wasser sowie von thermischen Solaranlagen im privaten Wohnbereich. Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen und von der Größe des Gebäudes und gilt nur für ganzjährig bewohnte Hauptwohnsitze.
Wohnhaussanierungsrichtlinie 2011

