DI Erich Reiner - Holzbau

Neue Wohnbauförderrichtlinien ab 1. Jänner 2011

Wohnhaussanierung:

  • Die Fördersätze werden reduziert.
  • In Förderstufe 1 müssen keine Ökopunkte mehr nachgewiesen werden.
  • Die Förderung für eine Sanierungsberatung gibt es nur mehr, wenn tatsächlich eine Sanierung durchgeführt wird. Die Auszahlung erfolgt in Nachhinein bei Endabrechnung der durchgeführten Sanierungsmaßnahme.

 

Neubauförderung:

  • Die Fördersätze werden in den Stufen 1 bis 4 reduziert.
  • In Förderstufe 1 müssen keine Ökopunkte mehr nachgewiesen werden.
  • Die Förderung für Lüftungsanlagen wird bei halber Höhe um ein Jahr verlängert.
  • Keine Anforderungen zu Barrierefreiheit.
  • Die Anforderungen betreffend HWB bleiben (fast) unverändert.

 

Die Energieförderrichtlinie 2011 regelt die Förderung von Biomasse(Holz)-Heizungen, von Wärmepumpen Sole/Wasser und Wasser/Wasser sowie von thermischen Solaranlagen im privaten Wohnbereich. Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen und von der Größe des Gebäudes und gilt nur für ganzjährig bewohnte Hauptwohnsitze.

 

Wohnhaussanierungsrichtlinie 2011

Neubauförderungsrichtlinie 2011

Energieförderrichtlinie 2011